Die monatlichen Elternbeiträge in Euro betragen ab dem 1. September 2024:
Tägliche Buchungszeit | Für das 1. Kind | Für Geschwister (*) | unter 3 Jahren |
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3-4 Stunden | 80,00 € | 60,00 € | 280,00 € |
4-5 Stunden | 98,00 € | 78,00 € | 308,00 € |
5-6 Stunden | 116,00 € | 96,00 € | 336,00 € |
6-7 Stunden | 134,00 € | 114,00 € | 364,00 € |
7-8 Stunden | 152,00 € | 132,00 € | 392,00 € |
8-9 Stunden | 170,00 € | 150,00 € | 420,00 € |
9-10 Stunden | 188,00 € | 168,00 € | 448,00 € |
Der Elternbeitragszuschuss gem. Art. 23 BayKiBiG ist bei den aufgeführten Elternbeiträgen bereits berücksichtigt. „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG).
Besucht im gleichen Zeitraum ein Geschwisterkind die Evangelische Kinderkrippe, den Evangelischen Kindergarten in Neunkirchen, den Evangelischen Integrativen Kindergarten in Ermreuth oder den Evangelischen Kinderhort, gibt es eine Ermäßigung von 20,00 Euro pro Monat. Für das älteste Geschwisterkind ist der volle Beitrag zu zahlen.
Die Beiträge sind in zwölf Monatsraten zahlbar. August ist nicht beitragsfrei.
Ein warmes Mittagessen kostet pro Kind und Tag 3,90 EUR zusätzlich (Stand März 2024).
Für Getränke ist weiterhin ein Monatsbeitrag von 3,80 EUR erforderlich.
Das Betreuungsjahr beginnt am 1. September des laufenden Jahres und endet am 31. August des Folgejahres.
Eltern mit geringem Einkommen können beim Jugendamt Forchheim einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrags stellen.
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